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Formulare & Downloads

Vollmachten, Formulare und Mandanteninformationen

Hier finden Sie alles, was Sie für die Beauftragung brauchen, zum Ausdrucken, Ausfüllen und Unterschreiben. Die amtlichen Formulare für Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe sind direkt beim Justizportal verlinkt und dadurch immer aktuell.

So geht's: Formular ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben und zum Termin mitbringen oder per Post schicken. Vorab reicht gern ein Scan oder Foto per E-Mail an rausch@rechtsanwalt-rausch.de. Für Gerichtsverfahren wird die Vollmacht teilweise im Original benötigt.

Vollmachten

Vollmacht – allgemein

Für Zivil-, Familien-, Verwaltungs- und alle sonstigen Angelegenheiten, außergerichtlich und vor Gericht.

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Vollmacht – Arbeitsrecht

Mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Hinweis zur Kostentragung im Arbeitsgerichtsverfahren (§ 12a ArbGG).

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Vollmacht – Straf- & Bußgeldsachen

Verteidigervollmacht inkl. Vertretung in Abwesenheit, Akteneinsicht, Zustellungen und Fahrerlaubnisverfahren.

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Für Ihr Mandat

Mandantenbogen

Ihre Daten, Gegner, Fristen, Rechtsschutz, Einverständnis zur E-Mail-Kommunikation und Beginn vor Ablauf der Widerrufsfrist.

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Mandanteninformation

Datenschutzhinweise nach Art. 13 DSGVO, Hinweise zur Vergütung, Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular.

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Checkliste Unterlagen

Was Sie zum ersten Termin mitbringen sollten – nach Rechtsgebieten sortiert.

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Staatliche Hilfe bei geringem Einkommen

Außergerichtliche Beratung

Beratungshilfe

Mit einem Berechtigungsschein des Amtsgerichts zahlen Sie für die Beratung und außergerichtliche Vertretung nur einen Eigenanteil von 15 €. Den Schein beantragen Sie beim Amtsgericht Ihres Wohnorts (für Mettlach: Amtsgericht Merzig) – am besten vor dem Termin. In Eilfällen kann der Antrag auch nachträglich gestellt werden, spätestens vier Wochen nach Beginn der Beratung.

Mitbringen: Nachweise über Einkommen, Miete und laufende Belastungen sowie ggf. Bescheide über Sozialleistungen.

Gerichtsverfahren

Prozess- und Verfahrenskostenhilfe

Für Gerichtsverfahren übernimmt der Staat unter bestimmten Voraussetzungen die Gerichts- und die eigenen Anwaltskosten ganz oder in Raten. Dazu gehört die amtliche „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse“ mit Belegen. Den Antrag stelle ich für Sie beim Gericht.

Achtung: Die Kosten der Gegenseite deckt die Prozesskostenhilfe nicht ab, wenn Sie den Prozess verlieren (§ 123 ZPO).

Die amtlichen Formulare werden vom Justizportal des Bundes und der Länder (justiz.de) bereitgestellt. Mit dem Klick verlassen Sie diese Website.

Fragen zu den Formularen?

Ich helfe Ihnen gern beim Ausfüllen – rufen Sie einfach an.

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